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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Skytours GmbH
1. Allgemeines
Die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des
zwischen dem Kunden und der Skytours GmbH (Reisevermittler) zustande
kommenden Reisevermittlungsvertrags. Sie ergänzen die auf den
Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und
füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor
Ihrer Buchung sorgfältig durch!
2. Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht
2.1
Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der
Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und der
Skytours GmbH der Reisevermittlungsvertrag als
Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
2.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
2.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, aus den vertraglich getroffenen Vereinbarungen (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags), diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff. BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB sowie §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
2.4 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.
3. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers,
Auskünfte, Hinweise
3.1 Die vertragliche
Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht, nach Maßgabe dieser
Bedingungen, in der Durchführung der zur Erfüllung des
Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem
Buchungsauftrag des Kunden, der Beratung sowie der Abwicklung der
Buchung. Dies schließt insbesondere die Übergabe der
Reiseunterlagen ein, es sei denn, es wurde mit dem jeweiligen
Reiseunternehmen eine Direktübermittlung an den Kunden vereinbart.
3.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und deren korrekte Weitergabe an den Kunden.
3.3 Ein Auskunftsvertrag, der eine Hauptpflicht zur Auskunftserteilung begründet, kommt nur bei einer ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
3.4 Der Reisevermittler haftet gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht für die Richtigkeit der erteilten Auskünfte, es sei denn, es wurde ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen.
3.5 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln oder anzubieten.
4. Pflichten des Reisevermittlers bezüglich
Versicherungen
4.1 Der Reisevermittler ist
verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm
vermittelten Reiseleistungen einen Reiserücktrittskostenschutz
enthalten.
4.2 Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, des Deckungsschutzes und der Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, es sei denn, es wurde eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen. Soweit Reiseversicherungen Gegenstand der Vermittlung sind, besteht keine weitere Informationspflicht des Reisevermittlers, sofern sich der Kunde aus den übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen entsprechend informieren kann.
5. Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im
Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugscheinen bestimmter
Linienfluggesellschaften
5.1 Die nachfolgenden
Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Flügen bestimmter
Fluggesellschaften, die vom Reisevermittler allgemein, insbesondere
durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder auf andere Weise, vor
oder bei Annahme des Vermittlungsauftrags bezeichnet wurden.
5.2 Mit diesen Fluggesellschaften ist der Reisevermittler auf Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
5.3 Gegenüber dem Kunden tritt der Reisevermittler jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrags zwischen dem Kunden und der jeweiligen Fluggesellschaft auf. Er hat dabei sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber der Fluggesellschaft die vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
5.4 Der Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.
5.5 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine vom Reisevermittler kalkulierte Vergütung für seine Tätigkeit für den Kunden. Bei Umbuchungen, Namensänderungen, Rücktritten oder Nichtinanspruchnahme kann der Reisevermittler die von der Fluggesellschaft geforderten Entgelte sowie zusätzlich ein im Einzelfall oder durch Aushang vereinbartes Bearbeitungsentgelt einziehen.
5.6 Der Reisevermittler ist von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger Entgelte beauftragt und haftet dieser gegenüber für die Zahlung. Eine Vergütung der Fluggesellschaft an den Reisevermittler für diese Inkassotätigkeit hat keinen Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis.
5.7 Der Reisevermittler kann Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
5.8 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit anwendbar – die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens. Ergänzend gelten, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
6. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
6.1
Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den
Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu
verlangen, soweit diese wirksam vereinbart und rechtsgültig sind.
6.2 Diese Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und andere gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
6.3 Der Kunde kann Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere wegen mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrags, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegenüber einem Zahlungsanspruch des Reisevermittlers geltend machen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder der Reisevermittler haftet aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden.
6.4 Bei Zahlungen an die Skytours GmbH, die per SEPA-Basislastschrift erfolgen, wird die COR1-Variante mit einer verkürzten Vorlauffrist von einem Tag genutzt.
7. Selbstständige Vergütungsansprüche des
Reisevermittlers
Selbstständige Vergütungsansprüche
des Reisevermittlers bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung, die
auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den
Geschäftsräumen des Reisevermittlers und einem entsprechenden
mündlichen oder schriftlichen Hinweis auf diese Vereinbarung
getroffen werden kann.
8. Reiseunterlagen
8.1 Der Kunde und der
Reisevermittler sind verpflichtet, die vom vermittelten
Reiseunternehmen ausgestellten Vertrags- und Reiseunterlagen,
insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine,
Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und
Vollständigkeit zu prüfen.
8.2 Der Kunde hat den Reisevermittler unverzüglich über erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten zu unterrichten. Bei unterlassener Benachrichtigung kann die Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers entfällt, wenn die in 8.1 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren.
9. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des
Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen
9.1
Ansprüche gegenüber den vermittelten Leistungserbringern müssen
innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden, die sich aus den
gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen ergeben.
9.2 Bei Reklamationen beschränkt sich die Verpflichtung des Reisevermittlers darauf, die erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere Namen und Adressen der vermittelten Unternehmen, bereitzustellen.
9.3 Nimmt der Reisevermittler fristwahrende Anspruchsschreiben des Kunden entgegen und leitet diese weiter, haftet er für den rechtzeitigen Zugang nur, wenn er die Fristversäumnis selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
9.4 Der Reisevermittler ist nicht verpflichtet, den Kunden über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen bezüglich der Ansprüche gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen zu beraten.
10. Haftung des Reisevermittlers
10.1 Soweit
der Reisevermittler keine entsprechende vertragliche Pflicht durch
ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er
nicht für das Zustandekommen von Verträgen, die dem Buchungswunsch
des Kunden entsprechen.
10.2 Ohne ausdrückliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler nicht für Mängel der vermittelten Leistungen und nicht für Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.
10.3 Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt unberührt.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Auf
das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und
der Skytours GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2 Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen.
11.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland liegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Reisevermittlers als Gerichtsstand vereinbart.
11.4 Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, gilt ausschließlich deutsches Recht. Solche Kunden können den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen.
12. Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle
Die Skytours GmbH ist
nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine
Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
Stand: Juli 2024
Skytours GmbH
Friedrichstr. 171
D-10117 Berlin
HRB
145682